Klein Gischow Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Klein Gischow Grundbuchauszug bestellen

Januar 2000), Moltenow (nach Moisall eingemeindet am 1. Juli 1950), Klein Gischow (nach Groß Gischow eingemeindet am 1. April 1937) und Wokrent (nach Jürgenshagen eingemeindet am 1. Zu Jürgenshagen gehören die Ortsteile Gnemern (nach Klein Sien eingemeindet am 1
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Vorwahl
038466
Kfz-Kennzeichen
LRO, BÜZ, DBR, GÜ, ROS, TET
Gemeinde
13 0 72 050
Adresse der Amtsverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Klein Gischow, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

Die Gemeine Klein Gischow ist eine frühere Gemeinde im Landkreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist am 1. Juli 2019 durch die Kreisgebietsreform aufgelöst und der neuen Gemeinde Lüdersdorf zugeschlagen worden.

Klein Gischow liegt direkt an der Bundesstraße 104, südlich von Wismar und dem Lübowsee im Herzen des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Die Einwohnerzahl betrug im Jahr 2018 ca. 700.

Das Ortsgebiet umfasst eine Fläche von 106,6 km².

Es gibt mehrere Sehenswürdigkeiten in Klein Gischow, darunter eine Fachwerkshofanlage aus dem 17. Jahrhundert und das ehemalige Kloster Gischow, welches 1439 als Kloster Marienfließ gegründet wurde und an dessen Stelle 1550 das Schloss Gischow errichtet wurde. In den Jahren 1648 bis 1652 wurden die Anlagen abgerissen.

In Klein Gischow gibt es zudem mehrere sehenswerte Kirchen, wie die Ev.-Luth. Kirche St. Nicolai (um 1700 erbaut) sowie die Neueröffnete Kirche "Große Mühle" (1955).

Einen besonderen Charme verleihen dem Ort die Fachwerkhäuser und das Gutshaus Scharrel. Auch für die Freizeitgestaltung ist die Gemeinde Klein Gischow gut ausgestattet mit mehreren Badeseen, Picknickplätzen und Wanderwegen.

Der Ort war staatlich anerkannter Erholungsort und hat seit 2017 den Titel „familienfreundliche Gemeinde“.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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